Feb 21

Pflegeimmobilien ersetzen keinen Sparvertrag

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Vorsicht, wenn bei Pflegeimmobilien „5 % gesicherte Rendite“ oder gar eine „staatliche Absicherung“ versprochen wird!

Wer  seine Ersparnisse anlegen und für das Alter vorsorgen möchte, dem werden in der aktuellen Niedrigzinsphase häufig komplizierte und nur vordergründig sicher erscheinende Finanzprodukte wie z.B. Pflegeimmobilien empfohlen.

Die Leitzinsen der Federal Reserve Bank in den USA und der Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank sind ganz unten. Seit der Nachkriegszeit und der Zeit des Wiederaufbaus in den Fünfzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts haben sich diese Zinssätze, zu denen Banken sich Geld bei ihrer Zentralbank leihen können, nicht auf einem derart niedrigen Niveau befunden. Vor allen Dingen sind Tiefststände aber auch nicht über so lange Zeiträume gehalten worden.

Wer als Privatanleger sein Geld heute zur Bank oder Sparkasse bringt, bekommt das zu spüren. Während in den 70er, 80er und 90er Jahren für Spareinlagen regelmäßig noch Zinssätze zwischen 5 % und 9 % zu erzielen waren, müssen sich Sparer heute bisweilen schon glücklich schätzen, wenn der Anlageberater überhaupt Zinsen bietet. Für Einlagen mit vereinbarter Laufzeit von über 2 Jahren werden ausweislich der Statistik der Deutschen Bundesbank im Durchschnitt aktuell nur 0,59 % Zinsen gezahlt (BBK01.SUD104; Stand 01.02.2018). Schlechtere Zinssätze haben Bundesbürger für ihre Kapitalanlage noch nie erzielt.

Anleger gehen bei Geldanlagen derzeit aber nicht nur nahezu leer aus. In Wirklichkeit ist die Situation weitaus problematischer. „Die sog. Realzinssätze, die unter Berücksichtigung der Preisentwicklung ermittelt werden, liegen im Laufzeitband von über 2 Jahren schon seit 2016 deutlich unter Null“ erklärt Rechtsanwalt Matthias Keunecke aus Hannover, der diese Entwicklung als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht mit Sorge beobachtet. Die Deutsche Bundesbank beziffert die Realverzinsung bei solchen Geldanlagen derzeit auf ‑1,09 % (Zeitreihe BBK01.SUR104; Stand 01.02.2018). „Das bedeutet für den Anleger, dass eine mittelfristige Geldanlage mit einer Laufzeit von bis zu 4 Jahren ein Verlustgeschäft werden könnte, obwohl auf dem Papier das Kapital erhalten bleibt„, so Keunecke weiter.

Angst ist kein guter Anlageberater!

Die Angst vieler Sparer, bei einer Geldanlage – z.B. für die Altersvorsorge – schlecht wegzukommen oder bei einem Sparguthaben im Ergebnis sogar einen Verlust zu erleiden, nutzen unseriöse Berater in der aktuellen Niedrigzinsphase leider immer wieder aus. Wenn die Alternativen vorgestellt werden, dann sind das häufig Aktienfonds oder andere Wertpapierfonds, bei denen komplizierte Grafiken die Ertragsaussichten belegen sollen. Teilweise kommen auch Produkte auf den Tisch, bei denen Anleger völlig unbekannten Unternehmen ein Darlehen gewähren und auf diese Weise eine Verzinsung erzielen sollen. Auch der vermeintliche Inbegriff der konservativen, werterhaltenden und krisensicheren Geldanlage rückt vermehrt in den Fokus der Berater: Immobilien. Entweder soll der Anleger dann über geschlossene Immobilienfonds hohe Einmalbeträge in bestimmte Projekte anlegen oder über lange Zeiträume ohne Kündigungsmöglichkeit monatliche Raten einzahlen.

Wenn der Anlageberater bei Pflegeimmobilien „5 % gesicherte Rendite pro Jahr“ oder sogar eine „staatliche Absicherung“ verspricht und dabei auf eine ausführliche Darstellung der Risiken verzichtet, ist große Vorsicht geboten!

Nicht selten werden sicherheitsorientierten Anlegern in letzter Zeit auch sog. Pflegeimmobilien zum Kauf empfohlen“ berichtet Rechtsanwalt Matthias Keunecke. Gelockt wird dabei mit angeblichen Renditen von 5 % pro Jahr und mehr. Pflegeimmobilien, bei denen es sich in der Regel um Immobilien in Altersheimen oder Pflegeheimen handelt, sollen angeblich langfristig garantierte Mieteinnahmen und gar eine staatliche Absicherung bieten. „Das sind Werbeaussagen, denen man keinesfalls blind vertrauen sollte“ warnt Rechtsanwalt Keunecke. Bei diesen Pflegeimmobilien geht es nämlich häufig um kleinste Wohneinheiten in großen Pflegeheimen. Einheiten mit einer Größe von nur 20 qm zzgl. anteiliger Gemeinschaftsfläche sollen vom Anleger dort dann zu Preisen von mehr als EUR 5.500,00 pro Quadratmeter erworben werden. Eine wirklich belastbare Sicherheit, dass Mieten langfristig und zuverlässig in der versprochenen Höhe fließen, gibt es entgegen den oftmals irreführenden Werbeaussagen der Anlageberater aber nicht.

Renditeversprechen bei Pflegeimmobilien zweifelhaft

Deshalb ein klarer Ratschlag und eine Warnung: Trotz aktuell niedriger Zinssätze auf Sparguthaben sollten Anleger sich in Beratungsgesprächen unter keinen Umständen Angst einjagen lassen. Versprechungen von Anlageberatern müssen stets mit der notwendigen Skepsis kritisch geprüft werden. Das gilt für Pflegeimmobilien genau so wie für geschlossene Fonds oder Wertpapiere. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Investition – beispielsweise in Pflegeimmobilien – auch noch mit dem Kredit einer Bank finanziert werden soll, weil eine solche Fremdfinanzierung das Verlustrisiko erheblich steigert.

Wenn Risiken durch den Anlageberater verschwiegen oder falsch dargestellt worden sind, sollten Schadenersatzansprüche zeitnah durch einen im Bankrecht bzw. Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt geprüft und nötigenfalls gerichtlich durchgesetzt werden, weil ansonsten Verjährung droht. Rechtsanwalt Keunecke vertritt als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht bundesweit Anleger und Investoren.

Nähere Informationen:

Kanzlei Keunecke – Hannover
Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt: 0511 3400624