Kapitalanlagerecht

Kapitalanlagen und Anlageberatung

Die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers hat erhebliche Unruhe in der Bankenlandschaft verursacht und betrifft auch viele deutsche Anleger.

Nicht immer wurden Bankkunden über die tatsächlichen Risiken der teilweise sehr intransparenten und komplizierten Produkte hinreichend aufgeklärt. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann zu Schadensersatzansprüchen gegen Banken oder Vermittler führen.

Entscheidend können nach meiner Erfahrung folgende Punkte sein:

  • Wurden Sie darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bank neben einem etwa ausgewiesenen Ausgabeaufschlag zusätzlich noch eine verdeckte Rückvergütung („kick-back“-Zahlung) erhält?
  • Waren Sie bereit, Verlustrisiken einzugehen?
  • Wurden Sie über das Risiko eines Totalverlustes informiert?
  • Wurde über Funktionsweise des Wertpapierproduktes zutreffend aufgeklärt?
  • War das Wertpapierprodukt überhaupt für Ihre persönlichen Ziele geeignet?

Kein Bankkunde ist verpflichtet, schlechte Anlageberatung hinzunehmen.

Die Durchsetzung von Ersatzansprüchen ist nicht immer einfach. Im Streitfall trifft die Bank oder den Anlageberater allerdings grundsätzlich die Beweislast dafür, den Kunden überhaupt beraten zu haben. Für geschädigte Anleger gelten teilweise Beweiserleichterungen. Die Rechtsprechung hilft beispielsweise mit einer „Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten“. Das bedeutet, dass der aufklärungspflichtige Berater die Nichtursächlichkeit seiner Pflichtverletzung zu beweisen hat.

Der Umstand, dass die häufig in Beratungsgesprächen überreichten Werbeprospekte („Flyer“) die Risiken einer Kapitalanlage teilweise verdeutlichen, ist auch kein Freibrief für den Vermittler bzw. die Bank oder Sparkasse. Wenn gegenüber dem Anleger ein vorhandenes Risiko abweichend dargestellt und etwa die Gefahr eines Kapitalverlustes auf Nachfrage verneint wird, können Ersatzpflichten der Bank bestehen.

Gerne überprüfe ich Ihre bestehenden Risiken und zeige Lösungswege auf. Natürlich unterstütze ich Sie auch bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Ihrer Bank bzw. Ihrem Anlageberater. Als gelernter Sparkassenkaufmann und Rechtsanwalt sehe ich Ihre Probleme und finde gemeinsam mit Ihnen eine Lösung.

Beratungsgespräche werden in dringenden Fällen selbstverständlich auch in den Abendstunden und an Wochenenden möglich gemacht.

Sprechen Sie mich gerne an: 0511 3400624