Mai 13

BGH: Bearbeitungsgebühren der Postbank und anderer Banken unwirksam!

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Mit Urteil vom 13.05.2014 in den Verfahren XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 hat der BGH eine lange erwartete Entscheidung getroffen. Der BGH hat festgestellt, dass die in zahlreichen Kreditverträgen enthaltenen Klauseln zu einer „Bearbeitungsgebühr“ oder einem „Bearbeitungsentgelt“ unwirksam sind. Die Urteile betreffen direkt nur Verträge der Postbank und der Essener National-Bank. Inhaltsgleiche Klauseln sind allerdings auch in Kreditverträgen anderer Banken zu finden. Auch die Santander Bank hat in ihren Kreditverträgen regelmäßig eine „Bearbeitungsgebühr“ vorgesehen. Die Aussicht vieler Kreditkunden auf eine Rückzahlung entsprechender Bearbeitungsentgelte bzw. Bearbeitungsgebühren dürfte mit den nun vorliegenden Urteilen deutlich gestiegen sein. Betroffene Bankkunden sollten sich zum Zwecke der Durchsetzung ihrer Ansprüche an einen im Bankrecht versierten Fachanwalt wenden.

Nähere Informationen:

Kanzlei Keunecke – Hannover
Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL.M.
Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Kontakt: 0511 3400624