Die Commerzbank, die Santander Bank (früher: SEB AG) und andere Banken haben bis weit in das Jahr 2011 hinein aktiv den Erwerb von Anteilen an Immobilienfonds in der Form eines sog. Dachfonds als sichere Geldanlage empfohlen. Verschwiegen wurde dabei allerdings häufig, dass die Dachfonds in erheblichem Maße mit liquiditätsschwachen und teilweise bereits geschlossenen Zielfonds „infiziert“ waren.
Eine bittere Erfahrung haben zahlreiche Anleger in den vergangenen Jahren mit offenen Immobilienfonds gemacht, die in der Beratungsbranche lange Zeit als sicher für die Anlage größerer Vermögensteile empfohlen und dabei teilweise sogar als „mündelsicher“ bezeichnet worden waren. Aufgrund von Liquiditätsproblemen musste bei vielen dieser Fonds die Rücknahme von Anteilsscheinen ausgesetzt und den Anlegern damit quasi der Zugriff auf ihr „Guthaben“ verweigert werden. Ein Vorgang, der im Ergebnis zu hohen Kapitalverlusten führen kann und ein Risiko, das in der Beratung fast immer zu kurz gekommen ist. Rechtsanwalt Matthias Keunecke aus Hannover, der auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist, liegen eine Vielzahl von entsprechenden Aussagen geschädigter Anleger vor.
Obwohl es ab dem Jahre 2008 bei einer ganzen Reihe von namhaften Immobilienfonds zu Schließungen gekommen war und bundesweit bereits viele Anleger um ihre Ersparnisse fürchteten, empfahlen insbesondere die Commerzbank und die Santander Bank (früher SEB AG) weiterhin den Erwerb von Immobiliendachfonds. Dachfonds, die das Geld der Anleger vornehmlich in offene Immobilienfonds investieren.
Im November des Jahres 2009 waren bereits acht Zielfonds aus dem Bereich der offenen Immobilienfonds, in die der Dachfonds „Allianz Flexi Immo“ (WKN 979733) damals vornehmlich investierte, von einer Schließung aktuell betroffen oder eine solche hatte in der jüngeren Vergangenheit stattgefunden. Ein großer Anteil des Fondsvermögens war also bereits mit dem Risiko der Schließung „infiziert„. Dennoch empfahl die Beraterin im Hause der Commerzbank AG den Eheleuten M. aus Hannover diesen Dachfonds als eine konservative und sichere Geldanlage. Im Frühjahr des Jahres 2012 musste dann auch der Dachfonds geschlossen werden. An ihr Kapital kommen die Rentner seither nicht mehr heran. Sie könnten ihre Anteile allenfalls noch mit hohen Verlusten über die Börse verkaufen. Vergleichbar ist es dem Rentner Manfred B. ergangen, dem noch im Februar des Jahres 2011 bei der Santander Bank der „Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz“ (zuvor „SEB Kapitalprotekt„) empfohlen wurde. Auch bei diesem Fonds waren damals bereits sechs Zielfonds geschlossen und damit ein Anteil von mehr als 41 % des Sondervermögens von dem entsprechenden Risiko betroffen. Nur ein knappes Jahr später – im Januar 2012 – musste auch dieser Dachfonds von der Verwaltungsgesellschaft geschlossen werden.
Die Anleger, die von Rechtsanwalt Matthias Keunecke aus Hannover vertreten werden, fordern wegen der mangelhaften Risikoaufklärung und Beratung von ihren Banken nun den kompletten Anlagebetrag zurück. Nach Ansicht des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht, der beim Landgericht Hannover entsprechende Klagen eingereicht hat, steht den Bankkunden ein Schadenersatzanspruch zu: „Grundsätzlich ist ein Anleger immer auf das Risiko der Schließung eines Investmentfonds sowie auf die Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf die Werthaltigkeit der Anlage aufzuklären. Das hat natürlich ganz besonders dann zu gelten, wenn sich dieses Risiko – wie bei Immobilienfonds in den Jahren ab 2008 – zuletzt gehäuft verwirklicht hat. Wenn dann sogar der Dachfonds, dessen Zusammensetzung die beratende Bank ja genau kennt, bereits im Zeitpunkt der Beratung von solchen Risiken betroffen ist und dies bei der Empfehlung verschwiegen wird, dann liegt eine Falschberatung praktisch auf der Hand.“
Anleger der Fonds „Allianz Flexi Immo“ (WKN 979733), „Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz“ (zuvor „SEB Kapitalprotekt„) und anderer Immobiliendachfonds, die von einer Schließung betroffen sind, sollten ihren Fall möglichst zeitnah von einem im Kapitalanlagerecht versierten Fachanwalt überprüfen lassen. Aussagen zur Verjährung lassen sich pauschal kaum treffen, zumal sich die maßgeblichen Fristen im August des Jahres 2009 geändert haben.
Verfasser:
Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL.M.
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