Jun 11

Kritische Berichte über „German Property Group GmbH“ („Dolphin“)

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Presseberichte im Mai 2019 (BR, HR, BBC) setzen sich mit stockenden Immobilien-Projekten und Beschwerden enttäuschter Anleger auseinander.

Eine Investition in Immobilien wird gegenüber Kapitalanlegern in Zeiten niedriger Zinsen häufig als geeignete Alternative zu herkömmlichen Geldanlagen angepriesen. Auf besondere Formen der Anlage im Zusammenhang mit Immobilien hat sich ab dem Jahre 2008 unter dem langjährigen Geschäftsführer Charles Smethurst das Unternehmen „Dolphin Capital“ aus Langenhagen bei Hannover konzentriert, welches seit 2014 unter dem Namen „Dolphin Trust“ und nach einer weiteren Namensänderung im März 2019 nunmehr unter „German Property Group GmbH“ firmiert.

Die German Property Group GmbH hat sich nach den Angaben auf der Homepage des Unternehmens konkret „auf Denkmalsanierung spezialisiert“ und behauptet, „federführend an der Planung, dem Bau und dem Vertrieb von neu erschlossenen Wohnräumen in denkmalgeschützten Immobilien beteiligt“ zu sein. Darüber hinaus gibt die German Property Group GmbH an, sich mit der Entwicklung von Neubauflächen zu befassen. Das Unternehmen verweist insbesondere auf steuerliche Anreize im Rahmen der sog. Denkmalschutz-AfA, die eine Investition in denkmalgeschützten Wohnraum für private Anleger attraktiv machen soll.

Im Mai 2019 berichtete der Bayerische Rundfunk allerdings, dass auffällig viele der von „Dolphin“ bzw. „German Property Group“ in Bayern aufgekauften Häuser auch nach mehreren Jahren in der Hand des Unternehmens weiter verfallen. Bei zahlreichen Objekten seien die Sanierungsarbeiten ins Stocken gekommen oder gar nicht erst aufgenommen worden. Zudem, so der am 31.05.2019 auf der Seite „br.de“ unter Berufung auf Recherchen von BR, HR und BBC veröffentlichte Artikel mit dem Titel Rätselhafte Geschäfte der Immobiliengruppe „Dolphin“ weiter, würden ausländische Anleger „teilweise seit mehreren Monaten“ auf die Rückzahlung ihrer Geldanlage warten. Dolphin selber habe hierzu mitgeteilt, rund 20 Prozent der Anleger seien von der Verzögerung betroffen und es werde eine baldige Rückzahlung geben. Nach Angaben des Unternehmens seien Anleger über das Risiko einer verzögerten Auszahlung informiert und würden für Verzögerungen entschädigt; im Übrigen seien die Geldanlagen abgesichert.

Rechtsanwalt Matthias Keunecke aus Hannover, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bundesweit regelmäßig private Anleger und Investoren vertritt, warnt immer dann, wenn Renditeversprechen in einer Größenordnung von „10, 15 oder gar 24 Prozent“ für Geldanlagen im Raum stehen. Derartige Renditen sollen Anlegern im Ausland nämlich nach dem zitierten Bericht des BR für Laufzeiten von bis zu fünf Jahren genannt worden sein, und zwar für ein Anlagemodell, bei dem es um die Finanzierung des Erwerbs sanierungsbedürftiger denkmalgeschützter Häuser in Deutschland durch Tochterfirmen von Dolphin (heute German Property Group) gehen sollte. „Wer derartige Renditen von einem Anlageberater genannt bekommt, sollte sich immer besonders genau mit den Risiken der angebotenen Geldanlage beschäftigen„, empfiehlt Rechtsanwalt Keunecke ganz allgemein und rät auch Investoren in Deutschland, die bereits eine Immobilie erworben haben oder einen Kauf in Erwägung ziehen, zur Vorsicht: „Gerade der Umgang mit denkmalgeschützten Immobilien ist nicht unproblematisch, wenn man das Investitionsobjekt nicht genau kennt und die Risiken zutreffend einschätzen kann.

Investoren, die im Zusammenhang mit Geldanlagen oder dem Erwerb einer Immobilie einen Schaden erlitten haben, sollten sich im Hinblick auf laufende Verjährungsfristen möglichst zeitnah durch einen im Bankrecht und Kapitalanlagerecht versierten Fachanwalt beraten lassen, damit etwaige Schadenersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.

Nähere Informationen:

Kanzlei Keunecke – Hannover
Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt: 0511 3400624