Traum vom Eigenheim wird für Familie aus Hannover fast zum Albtraum, weil Baufirma aus Hausvertrag TEUR 20,0 für nicht gebautes Fertighaus verlangte
Das Landgericht Hannover hat die Klage der DFH Haus GmbH („Massa Haus„) nun abgewiesen, weil es den Vertrag über die Errichtung des Hauses („Hausvertrag„) wegen fehlender Beurkundung für unwirksam hält.
Hausvertrag und Grundstück mit Altlasten
Die farbigen Prospekte sahen gut aus, das Musterhaus machte einen ordentlichen Eindruck und der „Verkaufsberater“ der Firma Massa Haus konnte auch gleich ein Grundstück in passender Lage anbieten. Alles hörte sich verlockend an, zumal die Suche nach einem bezahlbaren Grundstück sich oft schwierig gestalten kann. Nachdem der Vertrag über die Errichtung des Fertighauses („Hausvertrag„) nebst Darlehensvertrag für die Finanzierung von Bauleistungen und Baugrundstück abgeschlossen war, stellte sich allerdings heraus, dass auf dem vorgesehenen Baugrundstück und auch in der dortigen Nachbarschaft ganz erhebliche Altlasten in Form giftiger Rückstände aus der Erdölverarbeitung schlummerten. Weil die Familie in einer derart von Giftstoffen belasteten Umgebung nicht wohnen wollte und auch befürchten musste, ihr Haus später möglicherweise nur noch weit unter Wert wieder verkaufen zu können, entschied sie sich dafür, das Bauvorhaben mit einem Volumen von rund EUR 300.000,00 nicht mehr umzusetzen.
Schadenersatzforderung aus Hausvertrag
Obwohl noch kein notariell beurkundeter Kaufvertrag über das Grundstück existierte, ergaben sich nun erhebliche Probleme. Denn einerseits war die Immobilienfinanzierung – also der Darlehensvertrag für die Finanzierung von Baugrundstück und Bauleistungen – bereits abgeschlossen und andererseits pochte die DFH Haus GmbH („Massa Haus„) auf einen vermeintlich bindenden „Hausvertrag„. Eine einvernehmliche Lösung für das Darlehen konnte mit der Bank ohne Rechtsstreit gefunden werden. Nur die DFH Haus GmbH beharrte weiter auf ihren Forderungen aus dem Hausvertrag und machte in einem Klageverfahren beim Landgericht Hannover schließlich Ansprüche in Höhe von rund EUR 20.000,00 geltend.
DFH Haus Hausvertrag unwirksam
Erfolg hatte die DFH Haus GmbH mit ihrer Klage jedoch nicht, denn das Landgericht Hannover ist im Urteil vom 24.04.2017 der von Rechtsanwalt Matthias Keunecke dargelegten Auffassung gefolgt, dass der Vertrag über die Errichtung des Fertighauses („Hausvertrag„) als unwirksam anzusehen ist. Nach durchgeführter Beweisaufnahme und Würdigung der Umstände des Vertragsschlusses kam das Landgericht Hannover zu dem Ergebnis, dass sich Abschluss des Hausvertrages und Trennung des Hausvertrages vom Grundstückskaufvertrag als Umgehungsgeschäft darstellten, welches nur geschlossen worden war, um die Formvorschrift des § 311b BGB nicht zur Anwendung kommen zu lassen. Weil der „Hausvertrag“ aber nur privatschriftlich vorlag, genügte er der vom Gesetzgeber geforderten Form der Beurkundung nicht und wurde deshalb vom Gericht als nichtig eingestuft (§ 125 BGB). Das Urteil des Landgerichts Hannover vom 24.04.2017 in dem Verfahren 14 O 184/16 ist mittlerweile rechtskräftig.
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Kanzlei Keunecke – Hannover
Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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