Feb 14

PICAM und PICCOR AG – Schadenersatz prüfen lassen!

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Mit einem Schreiben vom 18.12.2017 teilte der „PICAM Unternehmensverbund“ Anlegern mit, dass die externe Vermögensverwaltungsgesellschaft der PICCOR AG nicht nur in Einzelfällen die Abrechnungen verzögert erstelle, sondern die Erteilung von Abrechnung vollständig eingestellt habe.

Seitens des PICAM Unternehmensverbundes und der PICCOR AG sei zudem festgestellt worden, dass keinerlei Kontaktaufnahme zu Ansprechpartnern bei der Vermögensverwaltungsgesellschaft möglich und an deren Geschäftssitz niemand angetroffen worden sei. Weiter verweist das von Herrn Thomas Entzeroth für PICAM gezeichnete Schreiben vom 18.12.2017 darauf, dass man derzeit nicht wisse, „ob die noch auszukehrenden Abrechnungen in welcher Höhe überhaupt vorhanden sind„. Dem folgt die Aussage, dass „Vermögenswerte vorhanden sind„. Nähere Ausführungen finden sich hierzu im Schreiben vom 18.12.2017 nicht. Stattdessen wird dort in den Raum gestellt, dass das Verhalten der Vermögensverwaltungsgesellschaft der PICCOR AG „den dringenden Tatverdacht einer strafbaren Handlung“ rechtfertige und der Verfasser des Schreibens – der Herr Thomas Entzeroth – den Sachverhalt daher der Staatsanwaltschaft in Berlin mitgeteilt habe.

Die PICCOR AG bzw. die PICAM Unternehmensgruppe hatten in der Vergangenheit über Anlageberater im Bundesgebiet ihr Anlagekonzept u.a. unter Bezugnahme auf eine sog. „Anlagebestätigung“ eines Wirtschaftsprüfers aus Berlin beworben. Der Wirtschaftsprüfer, der bei der Abwicklung gleichzeitig auch als Treuhänder fungierte, verwies in seiner Bestätigung u.a. auf durchgehend zweistellige Renditen in den Jahren 2003 bis 2012.

Betroffene Anleger sollten sich schnellstmöglich durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen.

Nähere Informationen:

Kanzlei Keunecke – Hannover
Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt: 0511 3400624