Jan 29

TARGOBANK unterliegt beim Landgericht Braunschweig

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Landgericht Braunschweig hält Anlageberatung der TARGOBANK zum Alpha Express Zertifikat (WKN A0V4E1) für mangelhaft und spricht früherem Mitarbeiter eines Wolfsburger Autoherstellers Schadenersatz wegen Falschberatung zu.

Einen Betrag von rund € 30.000,00 hatte ein Anleger verloren, den Rechtsanwalt Matthias Keunecke aus Hannover vertritt. Mit Urteil vom 02.01.2013 (Az. 5 O 1880/11) hat nun das Landgericht Braunschweig die TARGOBANK dazu verurteilt, dem Rentner Schadenersatz wegen Falschberatung zu zahlen.

Im April des Jahres 2008, als sich einige Banken in den USA schon in argen Schwierigkeiten befanden, wurden die inzwischen wertlosen Zertifikate dem Rentner im Hause der Citibank, die zwischenzeitlich von der französischen Crédit Mutuel übernommen worden ist und sich nun TARGOBANK nennt, als eine sichere Geldanlage beschrieben. Der Betrag sollte als Altersvorsorge dienen. Mit der Insolvenz des amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers im September des Jahres 2008 verlor der Anleger sein Geld und hatte seither allenfalls noch auf geringfügige Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren hoffen können. 

Einen Vergleich hatte die TARGOBANK in der mündlichen Verhandlung beim Landgericht Braunschweig strikt abgelehnt, weil der Kläger aus ihrer Sicht als erfahrener Anleger galt. Dieser hatte sein Geld auf Empfehlung der Bank nämlich schon zuvor in sog. Zertifikate investiert und früher auch VW-Aktien besessen. Tatsächlich hatte der Rentner beim Erwerb der Zertifikate aber nur entsprechende Empfehlungen seines Bankberaters befolgt und darauf vertraut, dass dieser ihn richtig berät. Eine vollständige und verständliche Risikoaufklärung hatte er dabei allerdings nie erhalten.

Nach Meinung von Rechtsanwalt Keunecke, der auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist und deutschlandweit geschädigte Kapitalanleger vertritt, war die Risikoaufklärung durch den Bankberater in mehrfacher Hinsicht mangelhaft: „Die in Streit stehenden Finanzprodukte sind meinem Mandanten zu einem Zeitpunkt empfohlen worden, als schon offen über Liquiditätsprobleme bei Lehman Brothers gesprochen wurde. Darüber hinaus basierten die Produkte in dem vom Landgericht Braunschweig nun entschiedenen Fall auf einer ganz besonders intransparenten und sehr fragwürdigen „Wette“. In der Produktwerbung aus dem Jahre 2008 wurde mit einer grafischen Darstellung vollmundig auf einen Kursverlauf des DAX gegenüber einem angeblichen „Dividendenindex“ (dem sog. DivDAX) verwiesen, den es in der Realität damals seit über drei Jahren nicht gegeben hatte. Darüber hinaus enthielt der vermeintliche Dividendenindex gar keine Dividenden, weil es sich lediglich um einen Preisindex handelte. Auf diesen Umstand und die entsprechenden Auswirkungen hätte die Bank meinen Mandanten in der Beratung deutlich hinweisen müssen.

Ob das Urteil des Landgerichts Braunschweig rechtskräftig wird ist derzeit offen, weil die TARGOBANK noch in die Berufung gehen kann. Möglicherweise wird sich also demnächst das Oberlandesgericht Braunschweig mit dem Fall befassen müssen. Keunecke: „Der BGH hat bereits entschieden, dass Banken, die ihren Kunden bestimmte Anlageprodukte empfehlen, immer vollständig über die für die Anlageentscheidung relevanten Tatsachen aufzuklären haben. Vorliegend hat die Bank dies versäumt, weil sie insbesondere nicht eindeutig über die Marktentwicklung in den Jahren vor der Zeichnung aufgeklärt hat. Es erscheint also sehr zweifelhaft, ob das OLG den vorliegenden Fall im Ergebnis anders beurteilen wird.