Widerruf von teuren Kreditverträgen: Im Juni 2016 ist Schluss!

Das Widerrufsrecht für Immobilienkredite mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung soll nach dem Willen der Bundesregierung noch im Juni des Jahres 2016 endgültig erlöschen. Wer sich aus einer teuren Baufinanzierung oder einer als „Forwarddarlehen“ vereinbarten Anschlussfinanzierung mit hohen Zinsen befreien möchte, muss jetzt also sehr schnell aktiv werden!

Die Bundesregierung hat heute eine Regelung zur Beendigung des „ewigen Widerrufsrechts“ für Immobilienkredite mit fehlerhaften und deshalb unwirksamen Widerrufsbelehrungen beschlossen. Damit kommt die Bundesregierung den Wünschen zahlreicher Banken, Sparkassen und Versicherungen entgegen, die bei der Vergabe von Baudarlehen ab November 2002 häufig fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben.

Wer sich noch ohne ein Vorfälligkeitsentgelt („Vorfälligkeitsentschädigung“) aus einem teuren Baukredit mit Zinsen von 4 % oder mehr befreien möchte, der muss jetzt schnell aktiv werden. Die Interessenvertreter der Banken haben es mit intensiver Lobbyarbeit geschafft, die Bundesregierung zu einer einschneidenden und verfassungsrechtlich sicher nicht ganz unbedenklichen Gesetzesänderung zum Nachteil der Verbraucher zu bewegen. „Unabhängig davon, wie man diesen Schritt bewerten möchte, sollten sich Bankkunden innerhalb der noch verbleibenden Wochen nun sehr schnell überlegen, ob sie – möglicherweise noch über Jahre hinweg – an teuren Baufinanzierungen festhalten oder zu aktuell günstigen Konditionen von 1,5 bis 2 % umfinanzieren möchten“, erklärt Rechtsanwalt Matthias Keunecke aus Hannover. „Wer seinen alten Kreditvertrag beenden will,“ so Keunecke weiter, „muss den Widerruf spätestens bis zum 21.06.2016 erklärt und der Bank so rechtzeitig zugestellt haben, dass dieser dort noch rechtzeitig zur Kenntnis genommen werden kann. Das Einlegen in den Briefkasten der Bank um 18 Uhr kann möglicherweise schon verspätet sein.“

Ein Widerruf hilft nicht nur bei einer Umfinanzierung vor Ablauf der regulären Festzinsbindung. Auch eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung (z.B. bei Beendigung des Darlehens wegen Verkauf der Immobilie) kann von der Bank zurückgefordert werden.

Verbraucher, die Ihre Widerrufsbelehrungen noch überprüfen lassen möchten, sollten möglichst schnell alle notwendigen Unterlagen zusammenstellen. Hierzu gehören insbesondere der Kreditvertrag, die Widerrufsbelehrung und – im Idealfall – auch alle Kontoauszüge sowie Angaben zu einer ggf. bestehenden Rechtsschutzversicherung.

Vor der Erklärung eins Widerrufs muss sich jeder Kreditnehmer unbedingt der Tatsache bewusst sein, dass die restliche Darlehenssumme prinzipiell sehr kurzfristig (innerhalb von 30 Tagen) zur Rückzahlung fällig ist. Es ist also in jedem Falle erforderlich, sich rechtzeitig Klarheit über eine Anschlussfinanzierung zu verschaffen, falls die Darlehensvaluta nicht sofort aus eigenen liquiden Mitteln zurückgezahlt werden kann.

 

Nähere Informationen:

Kanzlei Keunecke – Hannover
Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Kontakt: 0511 3400624