Feb 12

Landgericht Düsseldorf verurteilt TARGOBANK wegen Falschberatung bei „Alpha Express Zertifikaten“ (Az. 8 O 224/11)

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Mit Urteil vom 25.01.2013 in dem Verfahren 8 O 224/11 hat nun auch das Landgericht Düsseldorf der Klage eines Rentners aus Berlin wegen einer Falschberatung im Zusammenhang mit einem „Alpha Express Zertifikat III“ (WKN A0NXKZ) stattgegeben.

Die sog. „Alpha Express Zertifikate“ auf DAX und DivDAX sind von der Citibank (heute TARGOBANK) und anderen Banken bis in das Jahr 2008 hinein als ein „marktneutrales Investment“ empfohlen worden. Grundlage war dabei eine ganz besonders intransparente und fragwürdige „Wette“ auf die Entwicklung von DAX und DivDAX. In der Produktwerbung aus dem Jahre 2007 war in dem vom Landgericht Düsseldorf durch Urteil vom 25.01.2013 (Az. 8 O 224/11) entschiedenen Fall mit einer grafischen Darstellung vollmundig auf einen Kursverlauf des DAX gegenüber einem angeblichen „Dividendenindex“ (dem sog. DivDAX) verwiesen worden, den es in der Realität damals seit über zwei Jahren (!) gar nicht gegeben hatte. Darüber hinaus enthielt der vermeintliche Dividendenindex gar keine Dividenden, weil lediglich die Berechnungsform des Preisindex betrachtet werden sollte. Auf diesen Umstand und die entsprechenden Auswirkungen hätte die Bank den von Rechtsanwalt Matthias Keunecke vertretenen Kläger in der Beratung deutlich hinweisen müssen.

Ob die TARGOBANK gegen das Urteil Berufung einlegen wird ist derzeit noch offen. Vermutlich wird sich aber demnächst das Oberlandesgericht in Düsseldorf mit dem Fall befassen müssen. Rechtsanwalt Keunecke: „Der BGH hat bereits entschieden, dass Banken, die ihren Kunden bestimmte Anlageprodukte empfehlen, immer vollständig über die für die Anlageentscheidung relevanten Tatsachen aufzuklären haben. Vorliegend hat die Bank dies versäumt, weil sie insbesondere nicht eindeutig über die Marktentwicklung in den Jahren vor der Zeichnung aufgeklärt hat. Es erscheint also sehr zweifelhaft, ob das OLG den vorliegenden Fall im Ergebnis anders beurteilen wird.“

 

Verfasser:
Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL.M.
Kontakt: 0511 / 3400624
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