Ein Verbraucherbauvertrag ist ein Bauvertrag, der zwischen einem Verbraucher – also einer natürlichen Person, die ein Bauvorhaben für private Zwecke veranlasst – und einem Unternehmer im Bauwesen abgeschlossen wird. Dieser Vertrag regelt die Errichtung eines Neubaus beziehungsweise die Durchführung umfangreicher Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen, die mit einem Neubau vergleichbar sind.
Rechtliche Grundlagen und Besonderheiten
Der Verbraucherbauvertrag unterliegt den besonderen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere den Regelungen des reformierten Werkvertragsrechts in den §§ 650i bis 650n BGB. Im Unterschied zu gewöhnlichen Werkverträgen wird hier ein erhöhter Verbraucherschutz gewährt. Dies zeigt sich beispielsweise in der Pflicht zur schriftlichen Fixierung des Vertrags und in der detaillierten Baubeschreibung, in der sämtliche wesentliche Vertragsbestandteile – wie Leistungsumfang, endgültige Materialien, Termine, Vergütungsmodalitäten und Gewährleistungsfristen – verbindlich festgelegt werden.
Kernmerkmale
- Vertragsparteien:
Der Vertrag kommt zwischen dem Verbraucher (Bauherr im privaten Bereich) und dem Bauunternehmen bzw. Unternehmer im Bauwesen zustande. - Leistungsumfang:
Er umfasst entweder den Bau eines neuen Gebäudes oder Maßnahmen, die eine wesentliche bauliche Veränderung bzw. Erweiterung darstellen und somit einen Neubau vergleichbar machen. - Formvorschriften:
Der Vertrag muss in schriftlicher Form abgeschlossen werden; mündliche Absprachen sind unwirksam. Eine detaillierte Baubeschreibung ist verpflichtend, um die spätere Kontrolle und Geltendmachung von Mängelansprüchen zu erleichtern. - Verbraucherschutz und Risikoverteilung:
Durch die gesetzlichen Regelungen wird zugunsten des Verbrauchers eine ausgewogene Risikoverteilung sichergestellt, wobei besondere Rücktritts- und Kündigungsrechte sowie Gewährleistungsansprüche vorgesehen sind.