Mai 20

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung […]“

Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnt, ist nach der Rechtsprechung des BGH unzureichend!

 

Mit Urteil vom 01.03.2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Verfahren III ZR 83/11 entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnen soll, unzureichend und daher nicht geeignet ist, die Widerrufsfrist in Lauf zu setzen. Da es in solchen Fällen keine zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts gibt, können Verträge mit derart falscher Belehrung auch nach vielen Jahren noch widerrufen werden. Dies gilt auch für Darlehen, mit denen eine Immobilie finanziert wurde. „Auch wenn das genannte Urteil einen anderen Sachverhalt betrifft, können auch Baufinanzierungen bzw. Baukredite – also Kredite, mit denen die Anschaffung eines Hauses oder einer Wohnung finanziert worden ist – in einem solchen Fall einer falschen Widerrufsbelehrung widerrufen werden“ erklärt Rechtsanwalt Matthias Keunecke aus Hannover. „Wer seine auf Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Vertragserklärung widerrufen kann, der braucht auch kein Vorfälligkeitsentgelt (Vorfälligkeitsentschädigung) zu zahlen“, stellt der seit vielen Jahren auf das Bankrecht und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt klar. Eine solche Vorfälligkeit kann je nach Restlaufzeit des Kredits schnell einen hohen Geldbetrag ausmachen und ist entgegen in vielen Fällen leicht vermeidbar.

März 19

Krise der Beluga Reederei – Zahlreiche Schiffsfonds in Gefahr

Wie die Financial Times Deutschland (FTD) am 08.03.2011 meldete, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Firmengründer Stollberg und mehrere leitende Mitarbeiter des Unternehmens eingeleitet. Es geht um den Verdacht auf schweren Betrug. Die verantwortlichen Personen des Unternehmens sollen seit dem Jahre 2009 Umsatzerlöse in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro falsch ausgewiesen und dadurch Investoren getäuscht haben.

Frachtraten nicht mehr haltbar

Die Beluga Reederei, die nach eigenen Angaben 72 Seeschiffe im Einsatz hat, ist durch den Einbruch der sog. Frachtraten – also den Marktpreis für den Seetransport von Gütern – unter Druck geraten. Es wurde bereits in zahlreichen Presseartikeln über erhebliche Liquiditätsprobleme berichtet.

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation hatte zuletzt der US-Finanzinvestor Oaktree, der eine Beteiligung von 49,5 % an Beluga hält, von Geschäftspartnern eine Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Frachtraten verlangt. Dies würde für die Schiffsfonds, die ihre großen Seeschiffe regelmäßig langfristig zu festgelegten Konditionen an Beluga verchartert haben, herbe Einbußen bedeuten. Solche Umsatzeinbußen würden sich auch auf die Anleger der Schiffsfonds auswirken, weil dadurch die ursprünglichen Planungen und Prognosen der Fondsgesellschaften ihre Tragfähigkeit verlieren. Das Anlagemodell muss bei wegbrechenden Einnahmen einen wirtschaftlichen Schiffbruch befürchten, der im Extremfall zu vollständigen Kapitalverlust führen kann.

Welche Fonds sind betroffen?

Mehr als 30 Fonds unterschiedlicher Emissionshäuser sind von der Krise der Beluga Shipping Reederei betroffen, weil sie Schiffe an die Reederei verchartert haben. Hierzu zählen insbesondere Fonds des Emissionshauses HCI Capital. Insgesamt 17 der von HCI Capital initiierten Schiffsfonds haben nach Angaben des Unternehmens 20 Seeschiffe an Beluga verchartert. Auch Fonds anderer Emissionshäuser sind betroffen. Hierzu zählen die Oltmann Gruppe, OwnerShip, Elbe Emissionshaus und Nordkontor).

Aufgrund der alarmierenden Presseartikel haben sich in den vergangenen Tagen bereits zahlreiche besorgte Anleger gemeldet, die stark verunsichert sind und nun einen Verlust ihrer Anlage befürchten.

Für nähere Informationen: 0511 3400624

Juni 26

Schadenersatz für Lehman-Opfer

Schadenersatz in voller Höhe hat das Hamburger Landgericht einem Käufer von Zertifikaten der insolventen US-Bank Lehman Brothers zugesprochen. Die Hamburger Sparkasse (Haspa) habe den pensionierten Lehrer 2006 beim Verkauf falsch beraten und nicht klar darauf hingewiesen, dass die Anlagen (10.000 Euro) nicht der Einlagensicherung unterlagen. Zudem habe die Bank verschwiegen, dass sie eine Gewinnmarge dafür kassiere. Die Haspa kündigte Berufung beim Oberlandesgericht an.

http://www.nw-news.de/owl/regionale_wirtschaft/3000883_Schadenersatz_fuer_Lehman-Opfer.html

April 28

Steinbrück soll helfen

Solch ein Rat gleich von drei Rechtsanwälten ist in der Branche wohl eher unüblich: „Ich würde derzeit mit einer Klage gegen die Banken nichts überstürzen“, sagte Juliane Brauckmann, Rechtsanwältin aus Bielefeld, am Wochenende beim Treffen der Selbsthilfegruppe der Zertifikatgeschädigten in Bad Oeynhausen. Und ihre beiden Berufskollegen Dr. André Ehlers und Matthias Keunecke, Rechtsanwälte aus Bremen und Hannover, stimmten dem zu.

http://www.nw-news.de/owl/kreis_minden_luebbecke/bad_oeynhausen/bad_oeynhausen/2917682_Steinbrueck_soll_helfen.html