Februar 12

Falschberatung – TARGOBANK unterliegt beim Landgericht Bielefeld (Az. 5 O 136/10)

Ersparnisse von mehr als € 60.000,00 hatte ein Ehepaar aus Bünde durch die Beratung der TARGOBANK verloren. Mit Urteil vom 31.01.2013 (Az. 5 O 136/10) hat das Landgericht Bielefeld nun festgestellt, dass die Anlageziele der Rentner falsch ermittelt worden waren und das Geldinstitut deshalb wegen Falschberatung dazu verurteilt, den entstandenen Schaden in voller Höhe zu ersetzen.

Im Jahre 2007 empfahl die TARGOBANK (früher Citibank) mehrfach sog. Zertifikate als eine geeignete Geldanlage für das Ehepaar, das im Prozess beim Landgericht Bielefeld von Rechtsanwalt Matthias Keunecke aus Hannover vertreten wurde. Die damalige Bankberaterin hatte den Klägern dazu geraten, einen großen Teil ihrer Altersvorsorge in solche Papiere zu investieren, obwohl ihr aus Beratungsgesprächen durchaus bekannt war, dass ein Kapitalverlust ihre Kunden schwer belasten würde und eine Anlage mit Totalverlustrisiko deshalb nicht passen konnte. Hinzu kam, dass der Kläger wegen einer betriebsbedingten Kündigung damals gerade seinen Arbeitsplatz verloren und die Rentner dies ebenfalls mit der Beraterin besprochen hatten. Mit der Insolvenz des amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers im September des Jahres 2008 verloren die Eheleute ihr Geld und hatten seither allenfalls noch auf geringfügige Zahlungen aus dem laufenden Insolvenzverfahren hoffen können. Eine Erstattung hatte die TARGOBANK außergerichtlich strikt abgelehnt und wollte auch im gerichtlichen Verfahren keinem angemessenen Vergleich zustimmen.

Das Landgericht Bielefeld ist nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass die Beratung der Bank und die Empfehlung zum Erwerb der risikobehafteten Anlageprodukte in mehrfacher Hinsicht als mangelhaft anzusehen ist. Die Bankberaterin hatte es nach den Feststellungen des Gerichts schon versäumt, die Anlageziele der Kläger zu erfragen. Sie habe deshalb keine geeignete Anlagestrategie ermitteln und folglich auch keine passende Anlageempfehlung aussprechen können. Ein Grund dafür, die Bank zum vollständigen Ersatz des entstandenen Schadens zu verurteilen, der den Eheleuten durch die ungeeignete Empfehlung ihrer Anlageberaterin entstanden ist.

Nach Meinung von Rechtsanwalt Keunecke stellt der entschiedene Sachverhalt keinen Einzelfall dar: „Eine Bank oder Sparkasse muss nach der Rechtsprechung des BGH die Anlageziele von Kunden erfragen, auswerten und bei ihren Empfehlungen berücksichtigen. Die Funktionsweise der Produkte und deren Risiken müssen dabei klar dargestellt werden. Genau das haben Banken in der Vergangen oft nicht hinreichend beherzigt.“ Besserung ist bislang nicht in Sicht. Immer häufiger melden sich derzeit Anleger, die eigentlich für ihr Alter sparen wollten und von ihrer Bank mit Beteiligungen an risikoreichen Schiffsfonds oder Immobilienfonds versorgt worden sind. Solche Produkte sind regelmäßig vollkommen ungeeignet für die Altersvorsorge, weil die Entwicklung über die Laufzeit von oft mehr als 20 Jahren gar nicht kalkulierbar und das Risiko deshalb sehr hoch ist.“ Wenn die Bank für die Empfehlung einer Beteiligung an einem Schiffsfonds 10 % als Rückvergütung („Kick-Back“) kassiert, dann bedeutet das bei einer Anlagesumme von € 50.000,00 aber einen Verdienst von € 5.000,00. Das kann durchaus ein Grund dafür sein, warum Anlageziele und Sicherheitsbedürfnis des Kunden vom Bankberater „übersehen“ werden. Genau deshalb ist ein Anleger im Rahmen einer Beratung auch über die genaue Höhe solcher Rückvergütungen und den entsprechenden Interessenskonflikt der Bank aufzuklären. Unterbleibt eine solche Aufklärung, kann der Kunde die Rückabwicklung des Geschäfts verlangen.

Ob das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 31.01.2013 in dem Verfahren 5 O 136/10 rechtskräftig wird ist derzeit noch unklar, weil die TARGOBANK noch das Rechtsmittel der Berufung einlegen kann.

 

Verfasser:
Rechtsanwalt Matthias Keunecke, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Kontakt: 0511 / 3400-624
info@kanzlei-keunecke.de

Januar 29

TARGOBANK unterliegt beim Landgericht Braunschweig

Landgericht Braunschweig hält Anlageberatung der TARGOBANK zum Alpha Express Zertifikat (WKN A0V4E1) für mangelhaft und spricht früherem Mitarbeiter eines Wolfsburger Autoherstellers Schadenersatz wegen Falschberatung zu.

Einen Betrag von rund € 30.000,00 hatte ein Anleger verloren, den Rechtsanwalt Matthias Keunecke aus Hannover vertritt. Mit Urteil vom 02.01.2013 (Az. 5 O 1880/11) hat nun das Landgericht Braunschweig die TARGOBANK dazu verurteilt, dem Rentner Schadenersatz wegen Falschberatung zu zahlen.

Im April des Jahres 2008, als sich einige Banken in den USA schon in argen Schwierigkeiten befanden, wurden die inzwischen wertlosen Zertifikate dem Rentner im Hause der Citibank, die zwischenzeitlich von der französischen Crédit Mutuel übernommen worden ist und sich nun TARGOBANK nennt, als eine sichere Geldanlage beschrieben. Der Betrag sollte als Altersvorsorge dienen. Mit der Insolvenz des amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers im September des Jahres 2008 verlor der Anleger sein Geld und hatte seither allenfalls noch auf geringfügige Zahlungen aus dem Insolvenzverfahren hoffen können. 

Einen Vergleich hatte die TARGOBANK in der mündlichen Verhandlung beim Landgericht Braunschweig strikt abgelehnt, weil der Kläger aus ihrer Sicht als erfahrener Anleger galt. Dieser hatte sein Geld auf Empfehlung der Bank nämlich schon zuvor in sog. Zertifikate investiert und früher auch VW-Aktien besessen. Tatsächlich hatte der Rentner beim Erwerb der Zertifikate aber nur entsprechende Empfehlungen seines Bankberaters befolgt und darauf vertraut, dass dieser ihn richtig berät. Eine vollständige und verständliche Risikoaufklärung hatte er dabei allerdings nie erhalten.

Nach Meinung von Rechtsanwalt Keunecke, der auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist und deutschlandweit geschädigte Kapitalanleger vertritt, war die Risikoaufklärung durch den Bankberater in mehrfacher Hinsicht mangelhaft: „Die in Streit stehenden Finanzprodukte sind meinem Mandanten zu einem Zeitpunkt empfohlen worden, als schon offen über Liquiditätsprobleme bei Lehman Brothers gesprochen wurde. Darüber hinaus basierten die Produkte in dem vom Landgericht Braunschweig nun entschiedenen Fall auf einer ganz besonders intransparenten und sehr fragwürdigen „Wette“. In der Produktwerbung aus dem Jahre 2008 wurde mit einer grafischen Darstellung vollmundig auf einen Kursverlauf des DAX gegenüber einem angeblichen „Dividendenindex“ (dem sog. DivDAX) verwiesen, den es in der Realität damals seit über drei Jahren nicht gegeben hatte. Darüber hinaus enthielt der vermeintliche Dividendenindex gar keine Dividenden, weil es sich lediglich um einen Preisindex handelte. Auf diesen Umstand und die entsprechenden Auswirkungen hätte die Bank meinen Mandanten in der Beratung deutlich hinweisen müssen.

Ob das Urteil des Landgerichts Braunschweig rechtskräftig wird ist derzeit offen, weil die TARGOBANK noch in die Berufung gehen kann. Möglicherweise wird sich also demnächst das Oberlandesgericht Braunschweig mit dem Fall befassen müssen. Keunecke: „Der BGH hat bereits entschieden, dass Banken, die ihren Kunden bestimmte Anlageprodukte empfehlen, immer vollständig über die für die Anlageentscheidung relevanten Tatsachen aufzuklären haben. Vorliegend hat die Bank dies versäumt, weil sie insbesondere nicht eindeutig über die Marktentwicklung in den Jahren vor der Zeichnung aufgeklärt hat. Es erscheint also sehr zweifelhaft, ob das OLG den vorliegenden Fall im Ergebnis anders beurteilen wird.

Mai 20

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung […]“

Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnt, ist nach der Rechtsprechung des BGH unzureichend!

 

Mit Urteil vom 01.03.2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Verfahren III ZR 83/11 entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnen soll, unzureichend und daher nicht geeignet ist, die Widerrufsfrist in Lauf zu setzen. Da es in solchen Fällen keine zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts gibt, können Verträge mit derart falscher Belehrung auch nach vielen Jahren noch widerrufen werden. Dies gilt auch für Darlehen, mit denen eine Immobilie finanziert wurde. „Auch wenn das genannte Urteil einen anderen Sachverhalt betrifft, können auch Baufinanzierungen bzw. Baukredite – also Kredite, mit denen die Anschaffung eines Hauses oder einer Wohnung finanziert worden ist – in einem solchen Fall einer falschen Widerrufsbelehrung widerrufen werden“ erklärt Rechtsanwalt Matthias Keunecke aus Hannover. „Wer seine auf Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Vertragserklärung widerrufen kann, der braucht auch kein Vorfälligkeitsentgelt (Vorfälligkeitsentschädigung) zu zahlen“, stellt der seit vielen Jahren auf das Bankrecht und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt klar. Eine solche Vorfälligkeit kann je nach Restlaufzeit des Kredits schnell einen hohen Geldbetrag ausmachen und ist entgegen in vielen Fällen leicht vermeidbar.

März 19

Krise der Beluga Reederei – Zahlreiche Schiffsfonds in Gefahr

Wie die Financial Times Deutschland (FTD) am 08.03.2011 meldete, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Firmengründer Stollberg und mehrere leitende Mitarbeiter des Unternehmens eingeleitet. Es geht um den Verdacht auf schweren Betrug. Die verantwortlichen Personen des Unternehmens sollen seit dem Jahre 2009 Umsatzerlöse in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro falsch ausgewiesen und dadurch Investoren getäuscht haben.

Frachtraten nicht mehr haltbar

Die Beluga Reederei, die nach eigenen Angaben 72 Seeschiffe im Einsatz hat, ist durch den Einbruch der sog. Frachtraten – also den Marktpreis für den Seetransport von Gütern – unter Druck geraten. Es wurde bereits in zahlreichen Presseartikeln über erhebliche Liquiditätsprobleme berichtet.

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation hatte zuletzt der US-Finanzinvestor Oaktree, der eine Beteiligung von 49,5 % an Beluga hält, von Geschäftspartnern eine Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Frachtraten verlangt. Dies würde für die Schiffsfonds, die ihre großen Seeschiffe regelmäßig langfristig zu festgelegten Konditionen an Beluga verchartert haben, herbe Einbußen bedeuten. Solche Umsatzeinbußen würden sich auch auf die Anleger der Schiffsfonds auswirken, weil dadurch die ursprünglichen Planungen und Prognosen der Fondsgesellschaften ihre Tragfähigkeit verlieren. Das Anlagemodell muss bei wegbrechenden Einnahmen einen wirtschaftlichen Schiffbruch befürchten, der im Extremfall zu vollständigen Kapitalverlust führen kann.

Welche Fonds sind betroffen?

Mehr als 30 Fonds unterschiedlicher Emissionshäuser sind von der Krise der Beluga Shipping Reederei betroffen, weil sie Schiffe an die Reederei verchartert haben. Hierzu zählen insbesondere Fonds des Emissionshauses HCI Capital. Insgesamt 17 der von HCI Capital initiierten Schiffsfonds haben nach Angaben des Unternehmens 20 Seeschiffe an Beluga verchartert. Auch Fonds anderer Emissionshäuser sind betroffen. Hierzu zählen die Oltmann Gruppe, OwnerShip, Elbe Emissionshaus und Nordkontor).

Aufgrund der alarmierenden Presseartikel haben sich in den vergangenen Tagen bereits zahlreiche besorgte Anleger gemeldet, die stark verunsichert sind und nun einen Verlust ihrer Anlage befürchten.

Für nähere Informationen: 0511 3400624

Juni 26

Schadenersatz für Lehman-Opfer

Schadenersatz in voller Höhe hat das Hamburger Landgericht einem Käufer von Zertifikaten der insolventen US-Bank Lehman Brothers zugesprochen. Die Hamburger Sparkasse (Haspa) habe den pensionierten Lehrer 2006 beim Verkauf falsch beraten und nicht klar darauf hingewiesen, dass die Anlagen (10.000 Euro) nicht der Einlagensicherung unterlagen. Zudem habe die Bank verschwiegen, dass sie eine Gewinnmarge dafür kassiere. Die Haspa kündigte Berufung beim Oberlandesgericht an.

http://www.nw-news.de/owl/regionale_wirtschaft/3000883_Schadenersatz_fuer_Lehman-Opfer.html

April 28

Steinbrück soll helfen

Solch ein Rat gleich von drei Rechtsanwälten ist in der Branche wohl eher unüblich: „Ich würde derzeit mit einer Klage gegen die Banken nichts überstürzen“, sagte Juliane Brauckmann, Rechtsanwältin aus Bielefeld, am Wochenende beim Treffen der Selbsthilfegruppe der Zertifikatgeschädigten in Bad Oeynhausen. Und ihre beiden Berufskollegen Dr. André Ehlers und Matthias Keunecke, Rechtsanwälte aus Bremen und Hannover, stimmten dem zu.

http://www.nw-news.de/owl/kreis_minden_luebbecke/bad_oeynhausen/bad_oeynhausen/2917682_Steinbrueck_soll_helfen.html