Europäischer Gerichtshof (EuGH) stärkt Verbraucherrechte und kippt mit Urteil vom 26.03.2020 eine seit 2010 millionenfach verwendete Formulierung in deutschen Belehrungen über das Recht zum Widerruf (Urteil v. 26.03.2020 – Rs C-66/19, „Kreissparkasse Saarlouis“). Findet sich die vom EuGH beanstandete „Kaskadenverweisung“ im Kreditvertrag, ist die erforderliche Belehrung über das Recht zum Widerruf unzureichend und ein Widerruf heute noch möglich.
März 30
