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Lehman-Zertifikate – Ersatzansprüche gegen die Bank rechtzeitig anmelden!

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Verjährung droht bereits nach 3 Jahren

Hannover 05.12.2009

Ansprüche von Bank- oder Sparkassenkunden, die Wertpapiere der insolventen Lehman Brothers Gesellschaften erworben haben, verjähren in aller Regel bereits exakt nach 3 Jahren. Verantwortlich hierfür ist die Vorschrift des § 37a WpHG in der bis zum 04.08.2009 geltenden Fassung. Diese findet für alle Schadenfälle im Zusammenhang mit Lehman Papieren Anwendung. Nach Eintritt der Verjährung sind Ansprüche praktisch kaum noch durchsetzbar.

Richtige Berechnung der Verjährungsfrist entscheidend!

Hierbei ist große Sorgfalt auf die Feststellung des richtigen Datums zu legen, denn wenn dieses verstreichen sollte, ist eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen praktisch nicht mehr möglich. Insbesondere kann nur davor gewarnt werden, das Datum der Kaufabrechnung zugrundezulegen. Die maßgebliche Beratung oder die Erteilung des Kaufauftrages können bereits mehrere Wochen oder sogar Monate vor dem dort benannten Datum gelegen haben.

Kontakt: 0511 – 3400 624