Mai 20

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung […]“

Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnt, ist nach der Rechtsprechung des BGH unzureichend!

 

Mit Urteil vom 01.03.2012 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Verfahren III ZR 83/11 entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung, nach der die Widerrufsfrist „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnen soll, unzureichend und daher nicht geeignet ist, die Widerrufsfrist in Lauf zu setzen. Da es in solchen Fällen keine zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts gibt, können Verträge mit derart falscher Belehrung auch nach vielen Jahren noch widerrufen werden. Dies gilt auch für Darlehen, mit denen eine Immobilie finanziert wurde. „Auch wenn das genannte Urteil einen anderen Sachverhalt betrifft, können auch Baufinanzierungen bzw. Baukredite – also Kredite, mit denen die Anschaffung eines Hauses oder einer Wohnung finanziert worden ist – in einem solchen Fall einer falschen Widerrufsbelehrung widerrufen werden“ erklärt Rechtsanwalt Matthias Keunecke aus Hannover. „Wer seine auf Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Vertragserklärung widerrufen kann, der braucht auch kein Vorfälligkeitsentgelt (Vorfälligkeitsentschädigung) zu zahlen“, stellt der seit vielen Jahren auf das Bankrecht und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwalt klar. Eine solche Vorfälligkeit kann je nach Restlaufzeit des Kredits schnell einen hohen Geldbetrag ausmachen und ist entgegen in vielen Fällen leicht vermeidbar.

März 19

Krise der Beluga Reederei – Zahlreiche Schiffsfonds in Gefahr

Wie die Financial Times Deutschland (FTD) am 08.03.2011 meldete, hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Firmengründer Stollberg und mehrere leitende Mitarbeiter des Unternehmens eingeleitet. Es geht um den Verdacht auf schweren Betrug. Die verantwortlichen Personen des Unternehmens sollen seit dem Jahre 2009 Umsatzerlöse in Höhe von mehreren hundert Millionen Euro falsch ausgewiesen und dadurch Investoren getäuscht haben.

Frachtraten nicht mehr haltbar

Die Beluga Reederei, die nach eigenen Angaben 72 Seeschiffe im Einsatz hat, ist durch den Einbruch der sog. Frachtraten – also den Marktpreis für den Seetransport von Gütern – unter Druck geraten. Es wurde bereits in zahlreichen Presseartikeln über erhebliche Liquiditätsprobleme berichtet.

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation hatte zuletzt der US-Finanzinvestor Oaktree, der eine Beteiligung von 49,5 % an Beluga hält, von Geschäftspartnern eine Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Frachtraten verlangt. Dies würde für die Schiffsfonds, die ihre großen Seeschiffe regelmäßig langfristig zu festgelegten Konditionen an Beluga verchartert haben, herbe Einbußen bedeuten. Solche Umsatzeinbußen würden sich auch auf die Anleger der Schiffsfonds auswirken, weil dadurch die ursprünglichen Planungen und Prognosen der Fondsgesellschaften ihre Tragfähigkeit verlieren. Das Anlagemodell muss bei wegbrechenden Einnahmen einen wirtschaftlichen Schiffbruch befürchten, der im Extremfall zu vollständigen Kapitalverlust führen kann.

Welche Fonds sind betroffen?

Mehr als 30 Fonds unterschiedlicher Emissionshäuser sind von der Krise der Beluga Shipping Reederei betroffen, weil sie Schiffe an die Reederei verchartert haben. Hierzu zählen insbesondere Fonds des Emissionshauses HCI Capital. Insgesamt 17 der von HCI Capital initiierten Schiffsfonds haben nach Angaben des Unternehmens 20 Seeschiffe an Beluga verchartert. Auch Fonds anderer Emissionshäuser sind betroffen. Hierzu zählen die Oltmann Gruppe, OwnerShip, Elbe Emissionshaus und Nordkontor).

Aufgrund der alarmierenden Presseartikel haben sich in den vergangenen Tagen bereits zahlreiche besorgte Anleger gemeldet, die stark verunsichert sind und nun einen Verlust ihrer Anlage befürchten.

Für nähere Informationen: 0511 3400624

August 12

TARGOBANK muss Lehman-Anleger wegen unzureichender Produktinformation beim „Alpha Express Zertifikat“ entschädigen

Landgericht Bielefeld hält schriftliche Produktinformationen der TARGOBANK zu Lehman Brothers „Alpha Express Zertifikat“ für mangelhaft und spricht Rentnerin Schadenersatz wegen Falschberatung zu.

Hannover 12.08.2010

Einen Betrag von € 35.700,00 hatte die Anlegerin mit der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers verloren. Mit Urteil vom 30.07.2010 (Az. 1 O 351/09) hat das Landgericht Bielefeld die TARGOBANK (früher Citibank) nun dazu verurteilt, der Rentnerin Schadenersatz wegen Falschberatung zu zahlen.

Im Frühjahr des Jahres 2007 wurden die inzwischen wertlosen Papiere der Rentnerin im Hause der Citibank, die zwischenzeitlich von der französischen Crédit Mutuel übernommen wurde und sich nun TARGOBANK nennt, als sichere Geldanlage für ihre Altersvorsorge verkauft. Diese Geldanlage sollte nach Aussage des Beraters sicher sein und nach dessen Worten ein „marktneutrales Investment“ darstellen. Die Versprechungen des Beraters erwiesen sich allerdings als falsch. Mit der Insolvenz des amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers im September 2008 hatte die Mandantin einen erheblichen Teil ihres Vermögens verloren.

Einen außergerichtlichen Vergleich hatte die TARGOBANK – wie in vielen vergleichbaren Fällen – strikt abgelehnt, da die Klägerin aus Sicht der Bank als erfahrene Anlegerin galt. Diese hatte nämlich bereits zuvor mehrfach Zertifikate der Citibank erworben und ihr Geld auch schon seit längerer Zeit in Wertpapierfonds angelegt. Tatsächlich hatte die Rentnerin dabei aber nur die Empfehlungen ihres Bankberaters befolgt und dabei darauf vertraut, dass dieser sie richtig berät. Eine vollständige und verständliche Risikoaufklärung hatte sie dabei allerdings nie erhalten.

Nach Meinung des auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts Matthias Keunecke, der die Klägerin im Verfahren gegen die TARGOBANK vertrat, war die Empfehlung zum Kauf der Lehman-Zertifikate vollkommen ungeeignet für den Kenntnis- und Erfahrungsstand der Anlegerin, da die in Streit stehenden Produkte eine ganz besonders intransparente „Wette“ zum Gegenstand haben. Die Voraussetzungen der Kapitalrückzahlung lassen sich bei den empfohlenen Alpha Express Zertifikaten auch mit erheblichen Fachkenntnissen und sogar unter Zuhilfenahme der in Kundengesprächen angeblich stets verwendeten Produktbeschreibungen (Werbeflyer) nicht – oder nur sehr schwer – nachvollziehen. Diese Auffassung bestätigte das Landgericht Bielefeld mit Urteil vom 30.07.2010. Nach der Urteilsbegründung wurde in den Produktunterlagen nicht hinreichend auf die Struktur der Basiswerte hingewiesen. Diese Entscheidung könnte für die TARGOBANK ein erhebliches Problem darstellen, da die zugrundeliegenden Erwägungen des Landgerichts für alle betroffenen Kunden zutreffen, die in ein vergleichbares Produkt investiert haben. Dies sind beispielsweise die Alpha Express Zertifikate mit den WKN A0N6GH (ISIN DE000A0N6GH8), WKN A0N7XQ (DE000A0N7XQ2), WKN A0V4E1 (ISIN DE000A0V4E15) und WKN A0NXKZ (ISIN DE000A0NXKZ9).

Es bleibt abzuwarten, ob die TARGOBANK gegen das Urteil in die Berufung geht. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil könnte es also noch dauern. Andere Anleger, die ebenfalls Geld mit Zertifikaten der US-Pleitebank Lehman Brothers verloren haben, werden die Rechtskraft dieses oder auch anderer Urteile aber vermutlich nicht abwarten können. Rechtsanwalt Matthias Keunecke: „Die Ansprüche der Anleger unterliegen einer dreijährigen Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Erteilung des Kaufauftrages und nicht mit dem Datum der Kaufabrechnung. Da viele der Zertifikate im Jahre 2007 verkauft wurden, verjähren fast täglich Ansprüche von Anlegern.“

Kontakt: 0511 – 3400 624

Dezember 5

Lehman-Zertifikate – Ersatzansprüche gegen die Bank rechtzeitig anmelden!

Verjährung droht bereits nach 3 Jahren

Hannover 05.12.2009

Ansprüche von Bank- oder Sparkassenkunden, die Wertpapiere der insolventen Lehman Brothers Gesellschaften erworben haben, verjähren in aller Regel bereits exakt nach 3 Jahren. Verantwortlich hierfür ist die Vorschrift des § 37a WpHG in der bis zum 04.08.2009 geltenden Fassung. Diese findet für alle Schadenfälle im Zusammenhang mit Lehman Papieren Anwendung. Nach Eintritt der Verjährung sind Ansprüche praktisch kaum noch durchsetzbar.

Richtige Berechnung der Verjährungsfrist entscheidend!

Hierbei ist große Sorgfalt auf die Feststellung des richtigen Datums zu legen, denn wenn dieses verstreichen sollte, ist eine erfolgreiche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen praktisch nicht mehr möglich. Insbesondere kann nur davor gewarnt werden, das Datum der Kaufabrechnung zugrundezulegen. Die maßgebliche Beratung oder die Erteilung des Kaufauftrages können bereits mehrere Wochen oder sogar Monate vor dem dort benannten Datum gelegen haben.

Kontakt: 0511 – 3400 624

Juni 26

Schadenersatz für Lehman-Opfer

Schadenersatz in voller Höhe hat das Hamburger Landgericht einem Käufer von Zertifikaten der insolventen US-Bank Lehman Brothers zugesprochen. Die Hamburger Sparkasse (Haspa) habe den pensionierten Lehrer 2006 beim Verkauf falsch beraten und nicht klar darauf hingewiesen, dass die Anlagen (10.000 Euro) nicht der Einlagensicherung unterlagen. Zudem habe die Bank verschwiegen, dass sie eine Gewinnmarge dafür kassiere. Die Haspa kündigte Berufung beim Oberlandesgericht an.

http://www.nw-news.de/owl/regionale_wirtschaft/3000883_Schadenersatz_fuer_Lehman-Opfer.html

April 28

Steinbrück soll helfen

Solch ein Rat gleich von drei Rechtsanwälten ist in der Branche wohl eher unüblich: „Ich würde derzeit mit einer Klage gegen die Banken nichts überstürzen“, sagte Juliane Brauckmann, Rechtsanwältin aus Bielefeld, am Wochenende beim Treffen der Selbsthilfegruppe der Zertifikatgeschädigten in Bad Oeynhausen. Und ihre beiden Berufskollegen Dr. André Ehlers und Matthias Keunecke, Rechtsanwälte aus Bremen und Hannover, stimmten dem zu.

http://www.nw-news.de/owl/kreis_minden_luebbecke/bad_oeynhausen/bad_oeynhausen/2917682_Steinbrueck_soll_helfen.html